BGH - Urteil vom 11.06.1986 (3 StR 10/86) - DRsp Nr. 1996/4999
BGH, Urteil vom 11.06.1986 - Aktenzeichen 3 StR 10/86
DRsp Nr. 1996/4999
»1. Es verstößt nicht gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz, die Ablichtung einer Urkunde zum Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zu machen.2. Zu den Anforderungen an die mit der Revision geltend gemachte Rüge, ein Beweisantrag sei zu Unrecht wegen Prozeßverschleppung abgelehnt worden.«