BGH - Urteil vom 14.07.1992
5 StR 231/92
Normen:
StPO § 244 Abs. 3 S. 2, § 261 ;
Fundstellen:
NStZ 1992, 551
wistra 1993, 29

BGH - Urteil vom 14.07.1992 (5 StR 231/92) - DRsp Nr. 1994/3875

BGH, Urteil vom 14.07.1992 - Aktenzeichen 5 StR 231/92

DRsp Nr. 1994/3875

Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 S. 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will.

Normenkette:

StPO § 244 Abs. 3 S. 2, § 261 ;
Fundstellen
NStZ 1992, 551
wistra 1993, 29