Am 21. November 1993 erschoß der Angeklagte M A, der damals zwischen fünfzehn und achtzehn Jahre alt war, seine Schwester M und deren Mann S A. Hintergrund der Tat war, daß S A seine spätere Frau mit deren Einverständnis entführt hatte, um sie zu heiraten, und daß eine Versöhnung zwischen S A und der Familie seiner Frau gescheitert war. Der Angeklagte M A wollte mit dieser Tat nach von ihm.so verstandener kurdischer Sitte die Ehre seiner Familie wiederherstellen.
Das Landgericht hat den Angeklagten M A wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer einheitlichen Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Der der Anstiftung zu dieser Tat angeklagte Vater, der Angeklagte H A, wurde freigesprochen. Gegen dieses Urteil wenden sich die Revisionen des Angeklagten M A und, zum Nachteil des Angeklagten H A, der Staatsanwaltschaft.
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