I. Das Landgericht hat den Angeklagten A. wegen Hehlerei, Bankrotts, vorsätzlich falscher uneidlicher Aussage, Pfandsiegelbruchs und versuchter Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und den Angeklagten B. unter Freisprechung im übrigen wegen vorsätzlicher falscher uneidlicher Aussage zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die Revision des Angeklagten A. hat teilweise, die des Angeklagten B. vollen Erfolg.
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