BGH - Urteil vom 22.10.1992 (1 StR 575/92) - DRsp Nr. 1994/3792
BGH, Urteil vom 22.10.1992 - Aktenzeichen 1 StR 575/92
DRsp Nr. 1994/3792
Ein Ablehnungsgesuch, das erst eine Woche nach Bekanntwerden der die Ablehnung begründenden Umstände abgefaßt und nach 8 Tagen bei Gericht eingereicht wird, ist auch dann nicht unverzüglich angebracht und damit verspätet, wenn die Hauptverhandlung unterbrochen ist.