In einem Verfahren gegen den Angekl. wegen u. a. Betruges in Tateinheit mit versuchter Steuerhinterziehung führte der Vorsitzende der Strafkammer einen Monat vor Beginn der Hauptverhandlung jeweils einzeln mit Verteidigung und StA, nach deren Auffassung die Freiheitsstrafe bei einem Geständnis des Angekl. mindestens fünf Jahre betragen sollte, vertrauliche Vorgespräche über eine Abkürzung der Verhandlung, die bei streitiger Durchführung die Vernehmung vieler Zeugen erforderlich gemacht und mindestens acht Monate gedauert hätte.
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