Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und für deren Wiedererteilung eine Sperrfrist von drei Jahren bestimmt.
Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt und das Verfahren beanstandet, hat Erfolg.
1. Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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