Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Vollrausches zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.
Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er das Verfahren beanstandet und die Verletzung materiellen Rechts rügt. Von seinem Rechtsmittelangriff hat er - in zulässiger Weise (BGHSt 38,
I. Verfahrensrügen:
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