Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen schwerer passiver Bestechung in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren aberkannt. Außerdem hat sie dem Staat für verfallen erklärt:
23.200,84 DM,
2 Schinkenteller,
1 Statue St. Barbara,
1 Statue Brot und Wein,
1 Böckchen springend,
1 Zigarettendose mit Hirschdeckel,
2 Kerzenleuchter, klassizistisch,
1 vergoldeter Kugelschreiber, hilfsweise 60,-- DM.
Die Revision des Angeklagten beanstandet das Verfahren und rügt fehlerhafte Anwendung des sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat nun in einem Nebenpunkt Erfolg.
I. Verfahrensrügen:
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