BGH - Urteil vom 27.08.1992 (4 StR 314/92) - DRsp Nr. 1994/3834
BGH, Urteil vom 27.08.1992 - Aktenzeichen 4 StR 314/92
DRsp Nr. 1994/3834
Ist der Angeklagte nur teilweise geständig und bestreitet er die Beteiligung an einer der angeklagten Taten insgesamt, so beruht das Urteil auf der Nichterteilung des letzten Worts nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung und Erörterung der Sach- und Rechtslage.