BGH - Urteil vom 28.01.1998 (3 StR 575/96) - DRsp Nr. 1998/4539
BGH, Urteil vom 28.01.1998 - Aktenzeichen 3 StR 575/96
DRsp Nr. 1998/4539
»Ein erkennender Richter ist nicht Zeuge i.S.d. § 22 Nr. 5 StPO, wenn er sich dienstlich über Vorgänge äußert, die den Gegenstand des bei ihm anhängigen Verfahrens betreffen und die er im Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit in dieser Sache wahrgenommen hat (Im Anschluß an BGHSt 39, 239).«
Normenkette:
StPO § 22 Nr. 5 ;
Gründe:
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