BGH - Urteil vom 30.06.1988
1 StR 150/88
Normen:
StPO § 52, § 55 ;
Fundstellen:
NStZ 1988, 561

BGH - Urteil vom 30.06.1988 (1 StR 150/88) - DRsp Nr. 1996/5133

BGH, Urteil vom 30.06.1988 - Aktenzeichen 1 StR 150/88

DRsp Nr. 1996/5133

Das Recht des Zeugen auf freie und unbefangene Entscheidung über die Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts schließt es nicht aus, daß das Gericht ihn im Rahmen der Belehrung nach § 52 Abs. 3 S. 1 StPO über Umstände unterrichten darf, die als Grundlage der von ihm zu treffenden eigenverantwortlichen Entschließung über die Ausübung seines Rechts von Bedeutung sein können. Insoweit kann und muß der Vorsitzende einen Zeugen auch darüber unterrichten, daß der Angeklagte ihn einer Straftat verdächtigt hat.

Normenkette:

StPO § 52, § 55 ;
Fundstellen
NStZ 1988, 561