Das Landgericht hat den Angeklagten A. - unter Freisprechung im übrigen - wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, in einem Fall ferner in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und in einem anderen Fall in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das
A. Die von allen Beschwerdeführern übereinstimmend erhobenen Besetzungsrügen haben keinen Erfolg.
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