BVerfG - Beschluß vom 01.10.1987 (2 BvR 1178/86 u.a.) - DRsp Nr. 1994/2540
BVerfG, Beschluß vom 01.10.1987 - Aktenzeichen 2 BvR 1178/86 u.a.
DRsp Nr. 1994/2540
"1. Der Bundestag kann innerhalb seines Aufgabenbereichs Untersuchungsaufträge zur Aufklärung von Mißständen jedenfalls auch im Bereich solcher privater Unternehmen - einschließlich der mit ihnen eng, insbesondere konzernmäßig verbundenen - erteilen, die aufgrund "gemeinwirtschaftlicher" Zielsetzung ihrer Tätigkeit in erheblichem Umfang aus staatlichen Mitteln gefördert oder steuerlich begünstigt werden und besonderen rechtlichen Bindungen unterliegen; dies gilt jedenfalls insoweit, als hieran ein öffentliches Untersuchungsinteresse von hinreichendem Gewicht besteht. 2. Untersuchungsausschüsse des Bundestages, deren Mitglieder von der Fraktion im Verhältnis ihrer Stärke benannt werden, bestitzen die erforderliche demokratische Legitimation für eine hoheitliche Tätigkeit nach außen.
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