Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung sowie in weiterer Tateinheit mit Brandstiftung mit Todesfolge, mit Versicherungsmissbrauch und mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und zugleich die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die hiergegen gerichtete Revision der Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.
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