Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 5. August 2019 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.
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