Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Dezember 2019 mit den Feststellungen aufgehoben; ausgenommen sind die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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