Autoren: Lucke/Jänicke |
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (2019) wurde das sogenannte Vorabentscheidungsverfahren für den Besetzungseinwand eingeführt, § 222b Abs. 2 und 3 StPO. Dieses soll nach Auffassung des Gesetzgebers inhaltlich "im Wesentlichen an das Revisionsverfahren angelehnt sein" (BT-Drucks. 19/14747, S. 29), wobei es sich konzeptionell am Abhilfeverfahren nach § 306 Abs. 2 StPO bei der (einfachen) Beschwerde orientiert, und so stellt es im Ganzen sicherlich ein "atypisches Zwischenverfahren eigener Art" (BeckOK StPO/Wiedner, 40. Ed., § 338 Rdnr. 9.3) dar. Etliche Fragen, auch grundlegender Art, werden daher noch der gerichtlichen Klärung bedürfen, so dass die aktuelle Rechtsprechung hierzu gerade mit Blick auf das Divergenzverfahren bei den Oberlandesgerichten genau verfolgt werden sollte.
HinweisDie Anzahl der bisher veröffentlichten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen in diesem Zusammenhang sind trotz der Aktualität und Relevanz der Gesetzesänderungen mehr als überschaubar. |
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