BGH - Beschluss vom 12.01.2011
1 StR 582/10
Normen:
StGB § 211 Abs. 2; StPO § 154 Abs. 2; StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 4;
Fundstellen:
NJW 2011, 1301
NStZ 2011, 304
Vorinstanzen:
LG München II, vom 12.05.2010

Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises für einen Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - Aktenzeichen 1 StR 582/10

DRsp Nr. 2011/3501

Erfordernis eines gerichtlichen Hinweises für einen Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord

Der Austausch der Bezugstat bei Verdeckungsmord erfordert einen gerichtlichen Hinweis.

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 12. Mai 2010 mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 211 Abs. 2; StPO § 154 Abs. 2; StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 4;

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Hiergegen richtet sich seine Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Sein Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO).

I.