BGH - Urteil vom 18.10.2012
3 StR 208/12
Normen:
StPO § 24 Abs. 2; StPO § 26 Abs. 3;
Fundstellen:
NStZ 2013, 6
NStZ-RR 2013, 168
NStZ-RR 2015, 65
wistra 2013, 155
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 06.12.2011

Feststehen der Besorgnis der Befangenheit und damit einhergehende Begründetheit der Befangenheitsrüge aufgrund einer auf die Rüge hin getätigten dienstlichen Äußerung des betroffenen Richters

BGH, Urteil vom 18.10.2012 - Aktenzeichen 3 StR 208/12

DRsp Nr. 2013/553

Feststehen der Besorgnis der Befangenheit und damit einhergehende Begründetheit der Befangenheitsrüge aufgrund einer auf die Rüge hin getätigten dienstlichen Äußerung des betroffenen Richters

Tenor

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 6. Dezember 2011 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 24 Abs. 2; StPO § 26 Abs. 3;

Gründe