BGH - Beschluß vom 07.11.2000
4 StR 456/00
Normen:
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 24 Abs. 1 ;
Fundstellen:
StV 2001, 461
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken,

Feststellungen zum Wirkstoffgehalt beim Handel mit BtM; fehlgeschlagener Versuch

BGH, Beschluß vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 4 StR 456/00

DRsp Nr. 2000/9972

Feststellungen zum Wirkstoffgehalt beim Handel mit BtM; fehlgeschlagener Versuch

1. Ein fehlgeschlagener Versuch liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln noch vollenden kann. 2. Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von BtM sind häufig auch dann möglich, wenn die Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen.

Normenkette:

BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 24 Abs. 1 ;

Gründe: