Die Klägerin gewährte der Beklagten im Juli 1980 einen Ratenkredit mit einer Laufzeit von 47 Monaten. Das Kreditvertragsformular enthält folgende Berechnung:
Beantragter Kredit 5.000,-- DM
Restschuld-Versicherungsbeitrag 534,50 DM
Fremde Kosten (Maklerkosten) 250,-- DM
Antragssumme 5.784,50 DM
0,95 % p.M. Kreditgebühren 2.582,80 DM
0,2 % Bearbeitungsgebühren 100,-- DM
Kreditbetrag 8.467,30 DM
In den Kreditbedingungen der Klägerin heißt es u. a.:
"3. Kreditgebührenvergütung
Wird der Kredit gemäß Ziffer 2 der Kreditbedingungen vorzeitig zurückgezahlt, so vergütet die C Kreditgebühren für die nicht in Anspruch genommene Laufzeit nach der Formel:
Nettokredit x Restlaufzeit x Monatssatz
------------------------------------------------
Ursprungslaufzeit x 100
Laufzeitunabhängige Gebühren werden nicht vergütet.
4. Kreditkündigung
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