Fragen über den Inhalt einer Besprechung zwischen Angeklagtem und Verteidiger
BGH, Beschluß vom 12.09.2007 - Aktenzeichen 5 StR 257/07
DRsp Nr. 2007/17340
Fragen über den Inhalt einer Besprechung zwischen Angeklagtem und Verteidiger
Fragen zum Inhalt einer Besprechung zwischen einem Angeklagten und seinem Verteidiger vor dem Beginn der Hauptverhandlung gehören grundsätzlich nicht zum Gegenstand der Beweisaufnahme; entsprechende Fragen an den als Zeugen vernommenen Verteidiger sind zurückzuweisen.
Anlass zur Verfahrensweise nach § 154StPO gibt der Umstand, dass es das Landgericht unterlassen hat, für diese Tat in den Urteilsgründen eine Einzelstrafe festzusetzen. Die Gesamtfreiheitsstrafe bleibt unberührt.
Zur Rüge nach § 338 Nr. 8 StPO bemerkt der Senat ergänzend:
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