Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die Nebenklägerin verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten bleibt erfolglos. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin haben ihre Revisionen vor Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen.
I. Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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