I.
Der Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Herford vom 26.10.2005 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 EUR verurteilt worden. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten ist durch Urteil des Landgerichts Essen vom 11.08.2006 verworfen worden.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der eine Verletzung materiellen und formellen Rechts gerügt wird.
II.
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