Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Die Berufung des Angeklagten wurde vom Landgericht verworfen. Dabei stützt sich das landgerichtliche Urteil u.a. auf die Aussage des Zeugen H. Hierzu enthält es folgende Ausführungen:
Die Feststellungen über die Tat beruhen zum geringen Teil auf der Einlassung des Angeklagten, im Übrigen auf den in vollem Umfang glaubhaften Angaben der Zeugen A und H sowie der Zeugin M und aufgrund der teilweise glaubhaften Einlassung des Zeugen E...
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