28.2.3 Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten mit Vergleichsvorschlag

Autoren: Dehne-Niemann/Krause

Kurzüberblick

Der Angeklagte kann eine im Adhäsionswege erfolgte Verurteilung zur Zahlung isoliert, d.h. unabhängig von Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, anfechten.

Das statthafte Rechtsmittel für eine isolierte Anfechtung nur der Adhäsionsverurteilung ist die Berufung.

Ein gerichtlicher Vergleich kann auch im Adhäsionsverfahren abgeschlossen werden (§ 405 Abs. 1 StPO).

Sachverhalt