28.2.3 Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten mit Vergleichsvorschlag
Autorin: Krause
Kurzüberblick
Der Angeklagte kann eine im Adhäsionswege erfolgte Verurteilung zur Zahlung isoliert, d.h. unabhängig von Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, anfechten.
Das statthafte Rechtsmittel für eine isolierte Anfechtung nur der Adhäsionsverurteilung ist die Berufung.
Ein gerichtlicher Vergleich kann auch im Adhäsionsverfahren abgeschlossen werden (§ 405 Abs. 1StPO).
Sachverhalt
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