BGH - Beschluß vom 16.01.2007
3 StR 251/06
Normen:
StPO § 304 Abs. 4 § 338 Nr. 3 ;
Fundstellen:
NStZ 2007, 417
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 26.10.2005

Keine Revision zur Befangenheit erstinstanzlicher OLG-Richter

BGH, Beschluß vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 3 StR 251/06

DRsp Nr. 2007/4178

Keine Revision zur Befangenheit erstinstanzlicher OLG-Richter

Der Senat hält an seiner mit Beschluss vom 5. Januar 1977 (BGHSt 27, 96) begründeten Rechtsprechung fest, wonach die Revision gegen ein erstinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts grundsätzlich nicht darauf gestützt werden kann, das Gericht habe ein Ablehnungsgesuch gegen einen erkennenden Richter zu Unrecht verworfen.

Normenkette:

StPO § 304 Abs. 4 § 338 Nr. 3 ;

Gründe:

Ergänzend bemerkt der Senat:

I. Zu den Verfahrensrügen:

1. Ablehnungsgesuche gegen Richter des erkennenden OLG-Senats:

(Revisionen der Angeklagten A. , D. und S. )