Mit der Aufforderung an die StA, die Ermittlungen aufzunehmen und durchzuführen, ist das Klageerzwingungsverfahren abgeschlossen.«
Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, Berlin, in JZ 1991,
Hinweis:
Anmerkung Wohlers, NStZ 1991,
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