LG Berlin - Beschluß vom 27.04.1994
503-8/94
Normen:
StPO § 270 ;
Fundstellen:
StV 1996, 16

LG Berlin - Beschluß vom 27.04.1994 (503-8/94) - DRsp Nr. 1996/4219

LG Berlin, Beschluß vom 27.04.1994 - Aktenzeichen 503-8/94

DRsp Nr. 1996/4219

»Eine Verweisung allein aufgrund des verlesenen Anklagesatzes ohne Eintritt in die Verhandlung zur Sache ist unwirksam, wenn das verweisende Gericht zwar bei Anwendung des Regelstrafrahmens für das angeklagte Delikt sachlich unzuständig wäre, seine Strafgewalt aber bei Anwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle ausreichen kann. Die für die Verweisung notwendige Überzeugung, daß ein minder schwerer Fall nicht gegeben ist, kann nicht aus dem Akteninhalt, sondern nur aus der Hauptverhandlung geschöpft werden.«

Normenkette:

StPO § 270 ;
Fundstellen
StV 1996, 16