LG Zweibrücken - Beschluß vom 03.11.1992 (1 Qs 169/92) - DRsp Nr. 1994/15373
LG Zweibrücken, Beschluß vom 03.11.1992 - Aktenzeichen 1 Qs 169/92
DRsp Nr. 1994/15373
Zur Frage der Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung vor einer schriftlichen Begründung zurückgenommen hat.