Antrag auf Aufhebung einer Fesselungsanordnung

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht...

... (Anschrift)

In dem Strafverfahren

gegen...

wegen...

Az.:...

stelle ich folgenden Antrag:

Die durch den Vorgesetzten angeordnete Maßnahme der Fesselung des Angeklagten für die Dauer der Hauptverhandlung ist aufzuheben.

Begründung:

Die Anordnung des Vorsitzenden, den Angeklagten für die Dauer der Hauptverhandlung zu fesseln, stellt einen unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Eingriff in dessen Verfahrensrechte dar. Die Fesselungsanordnung ist daher unverzüglich aufzuheben.

Da es sich bei einer Fesselung um einen der stärksten Eingriffe in die Bewegungsfreiheit eines Menschen handelt, der zugleich einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte begründet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10, BVerfGK 19, 25), kommt die Anordnung einer Fesselung nur dann in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Angeklagte versucht, sich der Hauptverhandlung durch eigenmächtiges Handeln zu entziehen, gegenüber Beteiligten gewalttätig wird oder Suizidabsichten geäußert wurden. Die Fesselungsanordnung darf nur angeordnet werden, wenn keinerlei mildere Mittel zur Wahrung der Sitzungsordnung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.2014 - III- 5 RVs 134/13, NStZ-RR 2014, 114).

Die Anordnung des Vorsitzenden vom ...