Das Landgericht Hagen hat den Angeklagten Fischer durch Urteil vom 06. September 2002, rechtskräftig seit dem 14. September 2002, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Geschädigte waren die Kinder J.W. in H. sowie A:D. und K., beide wohnhaft in W.. Die Taten zum Nachteil der J.W. wurden in dem Ursprungsverfahren
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