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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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1986
Sonstige
OLG
OLG Bremen
OLG Bremen - Beschluß vom 14.01.1986
Ss 57/85
Normen:
StPO
§
273
Abs.
3
;
Fundstellen:
NStZ 1986, 183
OLG Bremen - Beschluß vom 14.01.1986 (Ss 57/85) - DRsp Nr. 1996/4716
OLG Bremen,
Beschluß
vom 14.01.1986
- Aktenzeichen Ss 57/85
DRsp Nr. 1996/4716
»Ein unsubstantiierter Antrag, alle Wahrnehmungen des Gerichts bei einer Augenscheinseinnahme in einem Protokoll festzulegen, ist unzulässig.«
Normenkette:
StPO
§
273
Abs.
3
;
Fundstellen
NStZ 1986, 183
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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