OLG Celle - Beschluß vom 05.01.1983 (1 Ws 360/82) - DRsp Nr. 1996/21861
OLG Celle, Beschluß vom 05.01.1983 - Aktenzeichen 1 Ws 360/82
DRsp Nr. 1996/21861
»Der Zeuge kann die Auskunft nach § 55 Abs. 1StPO auch dann verweigern, wenn das seine Beteiligung an den Taten des Angeklagten betreffende eigene Strafverfahren wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist zwar - gegenwärtig - rechtskräftig ist, mit der Wiedereinsetzung aber gerechnet werden kann (im Anschluß an OLG Celle, NJW 1962, 2315).«