OLG Celle - Beschluß vom 26.01.1994 (3 Ss 92/93) - DRsp Nr. 1994/8291
OLG Celle, Beschluß vom 26.01.1994 - Aktenzeichen 3 Ss 92/93
DRsp Nr. 1994/8291
»Das Berufungsgericht darf die Berufung des nicht erschienenen Angeklagten nicht nach § 329 Abs. 1StPO verwerfen, wenn in erster Instanz statt des Erwachsenengerichts das Jugendgericht zuständig war. Dann ist die Sache gem. 328 Abs. 2 StPO an das zuständige Jugendgericht zu verweisen.«