OLG Celle - Beschluß vom 29.08.1996 (2 Ss 144/96) - DRsp Nr. 1997/825
OLG Celle, Beschluß vom 29.08.1996 - Aktenzeichen 2 Ss 144/96
DRsp Nr. 1997/825
»Belegen die Urteilsgründe, daß ein Beweisergebnis zu Unrecht für unverwertbar gehalten worden ist, stellt dies einen auf Sachrüge zu beachtenden Mangel dar.Hat der Verteidiger der Verwertung des Ergebnisses einer Beweiserhebung nicht in Ausübung seines Erklärungsrechts (§ 257StPO) widersprochen, ist der Widerspruch auch nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nicht mehr nachholbar (im Anschluß an OLG Oldenburg, StV 1996, 416).«