OLG Düsseldorf - Beschluß vom 06.05.1992
2 Ws 108/92
Normen:
StPO §§ 262, 305 ;
Fundstellen:
MDR 1992, 989

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 06.05.1992 (2 Ws 108/92) - DRsp Nr. 1994/8922

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.05.1992 - Aktenzeichen 2 Ws 108/92

DRsp Nr. 1994/8922

Die Aussetzung eines Strafverfahrens mit Rücksicht auf ein anderweitig anhängiges, gerichtliches Verfahren ist mit der Beschwerde anfechtbar, wenn der Aussetzungsbeschluß im Einzelfall der Vorbereitung des Urteils nicht dienlich, ohne inneren Zusammenhang mit ihm ist und deshalb nur verfahrenshemmend und verzögernd wirkt oder wenn er gesetzwidrig ist.

Normenkette:

StPO §§ 262, 305 ;
Fundstellen
MDR 1992, 989