Das Amtsgericht - Schöffengericht - Köln hat durch rechtskräftiges Urteil vom 27. Juni 1996 gegen den Verurteilten wegen Meineides in Tateinheit mit falscher Verdächtigung eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Es hat die Bewährungszeit auf vier Jahre festgesetzt und den Verurteilten angewiesen, jeden Wohnungswechsel binnen zwei Wochen unaufgefordert zu den Gerichtsakten anzuzeigen.
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