OLG Hamm - Beschluß vom 10.01.1986 (4 Ws 13/86) - DRsp Nr. 1996/4738
OLG Hamm, Beschluß vom 10.01.1986 - Aktenzeichen 4 Ws 13/86
DRsp Nr. 1996/4738
»Für die Entscheidung über die Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände durch das Gericht sind auch die in Nr. 75 RiStBV niedergelegten Grundsätze in Betracht zu ziehen.«