OLG Hamm - Beschluß vom 10.02.1998 (3 Ws 575/97) - DRsp Nr. 1998/17699
OLG Hamm, Beschluß vom 10.02.1998 - Aktenzeichen 3 Ws 575/97
DRsp Nr. 1998/17699
»Hat ein Angeklagter mit einem auf das Strafmaß beschränkten Rechtsmittel vollen Erfolg, ist über die notwendigen Auslagen der Nebenkläger im Rechtsmittelzug nach den Grundsätzen des § 472 Abs. 1StPO zu entscheiden.«