OLG Karlsruhe - Urteil vom 20.02.1997 (2 Ss 216/96) - DRsp Nr. 1998/361
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.1997 - Aktenzeichen 2 Ss 216/96
DRsp Nr. 1998/361
»1. Zum Willkürverbot bei fehlerhafter Annahme schöffengerichtlicher Zuständigkeit (im Anschluß an BGH StV 1996, 585 = NJW 1997, 204).«Eine Prognoseentscheidung hinsichtlich der Straferwartung ist nur dann willkürlich und entzieht den Angeklagten seinen gesetzlichen Richter, wenn die Entscheidung auf "offensichtlich unvertretbaren" Annahmen beruht bzw. "unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar" ist (BGHSt 40, 120, 122).»2. Der Angeklagte wird seinem gesetzlichen Richter grundsätzlich nicht entzogen, wenn das Schöffengericht eine Anklage wegen besonders schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zuläßt, statt das Hauptverfahren vor dem Strafrichter zu eröffnen.«