OLG Köln - Beschluß vom 18.02.1994 (Ss 30/94) - DRsp Nr. 1994/12023
OLG Köln, Beschluß vom 18.02.1994 - Aktenzeichen Ss 30/94
DRsp Nr. 1994/12023
»1. Die Anschlußberechtigung ist in jeder Lage des Verfahrens - auch in der Revisionsinstanz - ungeachtet der früher hierzu ergangenen negativen Entscheidungen erneut zu prüfen. 2. Die Nebenklage ist gemäß § 80 Abs. 3JGG auch dann insgesamt nicht zulässig, wenn nur einer von mehreren Beschuldigten Jugendlicher ist.«