OLG Naumburg - Beschluß vom 30.06.1997 (1 Ss (B) 196/97) - DRsp Nr. 1998/389
OLG Naumburg, Beschluß vom 30.06.1997 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 196/97
DRsp Nr. 1998/389
»Wurde der Betroffene zu Geldbuße und Fahrverbot verurteilt, liegt in der Übersendung des Führerscheins an das Amtsgericht und der Anfrage, wohin die Geldbuße zu zahlen sei, ein wirksamer Rechtsmittelverzicht.«