OLG Stuttgart vom 15.10.1985
4 Ss 650/85
Normen:
JGG § 57 Abs.1, Abs.2, § 59 Abs.1 S.2;
Fundstellen:
DRsp III(340)111b
MDR 1986, 257
NStZ 1986, 219

OLG Stuttgart - 15.10.1985 (4 Ss 650/85) - DRsp Nr. 1992/10225

OLG Stuttgart, vom 15.10.1985 - Aktenzeichen 4 Ss 650/85

DRsp Nr. 1992/10225

b. Unzulässigkeit eines auf den Vorbehalt der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung beschränkten Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft.

Normenkette:

JGG § 57 Abs.1, Abs.2, § 59 Abs.1 S.2;

»... Die zulässige Beschränkung der Berufung auf die Aussetzungsfrage führte hier zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels .. . § 59 Abs. 1 JGG eröffnet nämlich ein auf die Aussetzung beschränktes Rechtsmittel Ä und zwar ausschließlich die sofortige Beschwerde Ä nur für die Fälle, in denen die Aussetzung der Jugendstrafe angeordnet oder abgelehnt worden ist oder ein Urteil nur deshalb angefochten wird, weil die Strafe nicht ausgesetzt worden ist. Keiner dieser Fälle lag hier vor.