OLG Stuttgart - Urteil vom 04.03.1997 (4 Ss 1/97) - DRsp Nr. 1997/9269
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.03.1997 - Aktenzeichen 4 Ss 1/97
DRsp Nr. 1997/9269
»Widerspricht der Verteidiger erstmals in der Berufungshauptverhandlung - im Zeitpunkt des § 257StPO - der Verwertung der Aussage eines schon in erster Instanz vernommenen Polizeibeamten über Angaben, die vom Beschuldigten unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht über seine Aussagefreiheit erlangt wurden, so hat dieser Widerspruch, da verspätet, nicht die Unverwertbarkeit der Aussage des Zeugen zur Folge (im Anschluß an BGHSt 38, 214 ff.).«