Das Landgericht hat den Angeklagten "der gefährlichen Körperverletzung in 2 Fällen, der Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, dieser in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung" schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem hat es ihn dazu verurteilt, an den Nebenkläger Hans-Jürgen K. ein Schmerzensgeld von 3.000,00 DM zu zahlen, und das Urteil insoweit gegen Sicherheitsleistung von 4.000,00 DM für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat nur hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes Erfolg.
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