FNA : 368-3
Fassung vom 15.03.2022
Zuletzt geändert durch:
Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16.07.2024 (BGBl. I Nr. 240)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Höhe der Vergütung
§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3 a Vergütungsvereinbarung
§ 4 Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung
§ 4 a Erfolgshonorar
§ 4 b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
§ 7 Mehrere Auftraggeber
§ 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9 Vorschuss
§ 10 Berechnung
§ 11 Festsetzung der Vergütung
§ 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe
§ 12 a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 12 b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 12 c Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
§ 13 Wertgebühren
§ 14 Rahmengebühren
§ 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15 a Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3 Angelegenheit
§ 16 Dieselbe Angelegenheit
§ 17 Verschiedene Angelegenheiten
§ 18 Besondere Angelegenheiten
§ 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20 Verweisung, Abgabe
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