OLG Bamberg - Beschluss vom 30.11.2006
2 Ss OWi 1521/06
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 § 71 Abs. 1 ; StPO § 218 S. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 393
Vorinstanzen:
AG München, vom 18.01.2006

Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.11.2006 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 1521/06

DRsp Nr. 2007/11300

Rechtsfolgen der unterbliebenen Ladung des Verteidigers

»Unterbleibt die Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung, obwohl sich dieser bei der Verwaltungsbehörde rechtzeitig als Verteidiger des Betroffenen angezeigt hat, stellt dies auch dann einen den Erlass eines Verwerfungsurteils nach § 74 Abs. 2 OWiG hindernden Verstoß gegen § 218 S. 1 StPO dar, wenn die unterbliebene Ladung nicht auf einem Verschulden des Gerichts beruht, weil die Verwaltungsbehörde die Verteidigungsanzeige nicht zu den Akten genommen oder nicht an das Gericht weitergeleitet hat.«

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 § 71 Abs. 1 ; StPO § 218 S. 1 ;

Gründe: