Das Schwurgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf freigesprochen, am 16. oder 17. April 1988 auf einer Urlaubsreise seine Ehefrau A. W. im F.-Fjord in Südnorwegen ertränkt zu haben. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin, die das Verfahren beanstanden und Verletzung des sachlichen Strafrechts rügen, sind ohne Erfolg.
Die Revision der Staatsanwaltschaft
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